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Kostenersatz:

Für eine verordnete Heilmassage bzw. Massage zu Heilzwecken, können Sie von Ihrer Krankenkasse einen teilweisen Kostenersatz einfordern. Die genauen Beträge erhalten Sie von Ihrer Kasse. Privatversicherungen ersetzen meist den Rest.

SVA Versicherte können Massagebehandlungen in meiner Praxis auch mit dem SVA Gesundheitshunderter gegenrechnen.

 

Folgende Punkte sind für die Krankenkassen Einreichung zu beachten:

  1. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung. Bitte sprechen Sie dies gerne im Detail noch mit mir ab.

  2. Die Verordnung ist bei den meisten Krankenkassen noch bewilligen zu lassen. Dies ist heute oft schon online oder per E-Mail schnell zu erledigen.

  3. Dann Termine mit mir vereinbaren, beim Ersttermin die Verordnung mitbringen und die Behandlungen genießen.

  4. Wenn Sie die Rechnung(en) von mir erhalten, begleichen Sie diese und reichen sie mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

  5. Wichtig: Wenn Sie eine Privatversicherung haben, werden bei Teilkostenersatz durch Ihre Krankenkasse die gesamten restlichen Therapiekoste meist von der Privatversicherung rückerstattet. Ohne Teilkostenersatz auch noch oft zumindest 80 % der Massagekosten.

 

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